Gebühren

Die Vergütung des Anwalts ist gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit dazugehörigem Vergütungsverzeichnis (RVG / VV RVG) geregelt. Die Höhe der Gebühr ergibt sich grundsätzlich durch den Gebührensatz (der von der konkreten Tätigkeit des Anwalts abhängt) und durch den Gegenstandswert der Rechtssache. In Verwaltungs-, Sozial-, Straf- und Bußgeldsachen sieht das Gesetz Rahmengebühren vor. Die Höhe der konkreten Gebühr bestimmt sich dabei im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit etc. (§ 14 RVG).

In gerichtlichen Verfahren darf der Anwalt gesetzliche Festgebühren nicht unterschreiten (§ 4 RVG).

In außergerichtlichen Rechtsfragen und Beratungsmandaten kann eine von dem Gesetz abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Für - ausschließliche - Beratungen sieht § 34 RVG dies ab dem 01.07.06 ausdrücklich vor.

Bei der Erstberatung eines Verbrauchers kann ein maximaler Gebührenanspruch von EUR 190,00 zzgl. Umsatzsteuer bestehen. Nach den typischen Gegenstandswerten ist die Gebühr allerdings in der Regel deutlich geringer.

In vielen Fällen kann die Anwaltsvergütung auf einen Dritten - etwa den unfallverursachenden Schädiger - abgewälzt werden oder wird von eintrittspflichtigem Rechtsschutz übernommen. Bei geringeren Einkommen sind in fast allen Rechtsgebieten Abrechnungen nach dem Beratungshilfegesetz (außergerichtlich) bzw. über Prozesskostenhilfe (gerichtlich) möglich.

Die Vergütungsfrage wird rechtzeitig vor Mandatserteilung so erörtert, dass Sie Ihre eigenverantwortliche Disposition treffen können.

Für Beratungen wird in der Regel ein Zeithonorar vereinbart. Mit geordneten Unterlagen oder geordneter Darstellung reicht häufig schon halbstündige Bearbeitungszeit für eine fundierte erste Einschätzung. Mein Büro berechnet bei der Erstberatung in der Regel einen Stundensatz von 100,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, für Beratungen darüber hinaus einen Stundensatz zwischen 120,00 € bis 300,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer je nach Rechtsgebiet, Schwierigkeit und Sozialverträglichkeit.